Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vereinsvorstand festgesetzt.
Sie gliedern sich wie folgt:
Kinder- bzw. Schülerbeitrag:
bis zum 18. Lebensjahr
2,50 EUR / Monat
Erwachsenenbeitrag:
passive Mitglieder (nehmen an keinem Übungs- und/oder Wellkampfbetrieb teil)
2,50 EUR / Monat
aktive Mitglieder (nehmen am Übungs- und/oder Wellkampfbetrieb teil)
4,00 EUR / Monat
Die Beiträge sind halbjährlich im voraus zu entrichten und sollen in der Regel beim zuständigen Kassierer geleistet werden, durch Einzugsermächtigung geleistet werden oder auf das Vereinskonto überwiesen werden.
Über eine befristete Beitragsbefreiung oder Stundung aus besonderen Gründen entscheidet auf Antrag der Vorstand. Er ist ferner berechtigt, für alle Mitglieder - falls erforderlich - Umlagen festzusetzen, die jedoch von der Mitgliederversammlung / Delegiertenkonferenz genehmigt werden müssen.
Die Abteilungen/Sektionen sind berechtigt, zusätzliche höhere Mitgliedsbeiträge für ihre Mitglieder festzulegen. Diese sind jedoch durch die Abteilungs-/ Sektionsvollversammlung (einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder) zu genehmigen.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei !
Diese Satzung wurde am 04.06.2010 auf der Delegiertenkonferenz in Groß Laasch beschlossen.